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Therapiegrundlagen

Grundlagen naturheilkundlichen Denkens und Handelns

Der Heilpraktiker-Beruf ist geprägt von einer langen Tradition naturheilkundlicher Erfahrung. Er ist als selbstständiger Heilberuf staatlich anerkannt (Heilpraktikergesetz). Als Heilpraktiker/in arbeiten wir auf ganzheitlicher Basis.

Dieses Ganzheitsprinzip besagt, dass wir nicht die Symptome unserer PatientInnen behandeln, sondern den kranken Menschen in seiner Ganzheit betrachten und entsprechend seiner Konstitution therapeutische Impulse setzen. Die Konstitution — oder Reaktionslage — eines Menschen lässt sich naturheilkundlich aufgrund äußerer Merkmale feststellen. Sie kennzeichnet die Neigung eines Organismus zu bestimmten Erkrankungen und die Art, in der er auf therapeutische Interventionen reagiert.

Die unterschiedlichen naturheilkundlichen Therapiemethoden sprechen die selbstregulativen Kräfte des Organismus an und führen zu einer Harmonisierung des Körpergeschehens, das auf diesem Weg die Symptome zum Ausheilen bringt.

Durch die Beseitigung der Bedingungen, die eine Krankheit hervorrufen, unterhalten und fördern, geben wir dem gestörten biologischen System die Möglichkeit, durch Selbstorganisation die Gesundheit wiederherzustellen. Unter diesem Gesichtspunkt gehören zu einer Behandlung häufig auch Ernährungsberatung, Stressmanagement, psychologische Beratung usw.

Die PatientInnen sind in diesem therapeutischen Prozess aktive und mitverantwortliche PartnerInnen, deren Mitarbeit nicht nur erwünscht, sondern für den individuellen Weg der Heilung unerlässlich ist.

Selbstverständlich werden schulmedizinische Untersuchungsergebnisse in der naturheilkundlichen Diagnose berücksichtigt, jedoch durch erweiternde alternative Diagnoseverfahren ergänzt und in ein ganzheitliches Bild eingepasst.

Welche naturheilkundlichen Therapien jeweils zur Anwendung kommen, hängt von vielerlei Faktoren ab:

Keine Krankheit verläuft wie die Andere!

Und vor allem:

Kein Mensch ist wie der Andere!